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🕊️ Nachlass-Assistent · Deutschland

Verträge nach einem Todesfall beenden

Sie müssen nicht wissen, welche Verträge es gibt. Schreiben Sie auf, woran Sie sich erinnern – wir erkennen die Anbieter, erzeugen die Schreiben und sagen Ihnen, welche Verträge Sie besser nicht kündigen.

Der Vertrag endet nicht von selbst. Wer nicht kündigt, zahlt weiter.
Mit dem Erbfall gehen laufende Verträge auf die Erben über (§ 1922 BGB). Lastschriften vom Konto der verstorbenen Person laufen weiter, bis jemand widerspricht.
Assistent öffnen Nur die Vorlage ausfüllen

So läuft es ab

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Aufschreiben, was Sie wissen

Ein einziges Textfeld, kein Formular. „Strom bei Vattenfall glaube ich, ein O2 Vertrag, Telekom Festnetz“ genügt. Wir gleichen das gegen 136 deutsche Anbieter mit Anschrift und Faxnummer ab und fragen nach, wo wir unsicher sind.

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Angaben zur verstorbenen Person

Name, letzte Anschrift, Sterbetag. Dazu die Kundennummern, soweit Sie sie finden – ohne Kundennummer geht es auch, es dauert beim Anbieter nur länger.

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Sterbeurkunde, wenn sie vorliegt

Sie können den Scan hochladen; er wird als Anlage mitgeschickt. Liegt die Urkunde noch nicht vor, schreiben wir trotzdem – mit dem Hinweis, dass sie nachgereicht wird. Die Frist ist damit gewahrt.

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Schreiben prüfen und verschicken

Sie sehen jedes Schreiben vor dem Versand und unterschreiben es. Es geht in Ihrem Namen hinaus, nicht in unserem: Wir sind Bote, nicht Vertreter.

Diese Anbieter sind hinterlegt

Für 136 deutsche Anbieter haben wir Anschrift und Kündigungs-Faxnummer recherchiert und geprüft. 157 davon erkennen Sie am Logo – fehlt Ihrer, tragen Sie ihn einfach selbst ein, das Schreiben entsteht trotzdem.

Was gekündigt wird – und was nicht

Ein Assistent, der stumpf alles kündigt, richtet Schaden an: eine unversicherte Wohnung, ein unversichertes Fahrzeug, eine geplatzte Bestattungsrechnung. Deshalb trennen wir drei Fälle.

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Wird gekündigt

Diese Verträge gehen mit dem Erbfall auf die Erben über (§ 1922 BGB) und laufen weiter, bis jemand kündigt.

  • Mobilfunk und Festnetz
  • Internet und Kabel
  • Strom und Gas
  • Streaming und Software-Abos
  • Zeitung und Zeitschriften
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Endet mit dem Tod – muss aber gemeldet werden

Leistungen, die nur die verstorbene Person selbst in Anspruch nehmen konnte, enden von allein (§ 275 Abs. 1 BGB). Der Anbieter erfährt davon nur nichts – und bucht weiter ab. Deshalb geht auch hier ein Schreiben hinaus.

  • Fitnessstudio
  • Partnervermittlung
  • Personengebundene Mitgliedschaften
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Wird nicht angeschrieben

Hier richtet eine vorschnelle Kündigung mehr Schaden an als eine weiterlaufende Abbuchung. Sie bekommen zu jedem dieser Verträge eine Erklärung statt eines Schreibens.

  • Bankkonto – erst, wenn Lastschriften und Bestattungskosten geklärt sind
  • Kfz-Versicherung – sonst fährt jemand unversichert
  • Hausratversicherung – bis zur Räumung besteht Versicherungsbedarf
  • Lebens- und Sterbegeldversicherung – die wird gemeldet, nicht gekündigt

Welcher Nachweis reicht wem

Kurzformel: Kündigen kann man mit der Sterbeurkunde. Geld holen braucht mehr.

Woran denken: die zwanzig vergessenen Verträge

Diese Liste ist der eigentliche Nutzen. Fast jeder Haushalt hat davon mehrere, und fast jeder vergisst sie – weil sie klein sind, jährlich abbuchen oder gar nicht auf den Namen der verstorbenen Person laufen.

RundfunkbeitragDie Beitragspflicht hängt an der Wohnung, nicht an der Person. Lebt jemand weiter dort, wird umgemeldet statt abgemeldet.
NachsendeauftragSechs bis zwölf Monate Post umleiten – das findet die Verträge, an die niemand gedacht hat.
Vereine und GewerkschaftMitgliedsbeiträge laufen still weiter und fallen erst beim Jahresabschluss auf.
Zeitung und ZeitschriftenAuch die kleinen Jahresabos, die per Rechnung statt Lastschrift laufen.
Zweit- und DatenkartenDer Handyvertrag hat oft eine zweite SIM, die separat gekündigt werden muss.
Cloudspeicher und App-Store-AbosBuchen über Apple oder Google ab und tauchen auf keinem Kontoauszug mit Klarnamen auf.
PartnervermittlungEndet mit dem Tod, bucht aber weiter ab, bis es jemand meldet.
FitnessstudioDasselbe: kein Kündigungsgrund nötig, aber eine Meldung.
ADAC und andere AutomobilclubsPersonengebundene Mitgliedschaft, oft mit anteiliger Rückerstattung.
BahnCardVerlängert sich automatisch, wenn niemand widerspricht.
Payback und BonusprogrammePunkte verfallen; manche Programme zahlen sie auf Antrag aus.
Dauerspenden und FördermitgliedschaftenLaufen oft über Jahre und über sehr kleine Beträge.
Garage, Stellplatz, LagerraumEigene Mietverträge mit eigenem Kündigungsrecht (§ 580 BGB).
Wartungs- und ServiceverträgeHeizung, Aufzug, Gartenpflege, Hausnotruf.
Telefonbuch- und Branchen-EinträgeKleine Jahresrechnungen, die niemand zuordnen kann.
Schließfach und DepotNicht kündigen – melden. Für Verfügungen braucht die Bank einen Erbnachweis.
Online-KontenE-Mail, soziale Netzwerke, Marktplätze. Löschen statt kündigen, oft mit eigenem Formular.
Abonnierte SoftwareOffice, Bildbearbeitung, Steuerprogramme – Jahreslizenzen mit automatischer Verlängerung.
Kfz-Steuer und ZulassungDas Fahrzeug fällt in den Nachlass. Abmelden oder umschreiben, bevor die Versicherung endet.
Pflegedienst und HausnotrufEndet nicht automatisch; oft mit kurzer Frist kündbar.
Ein Nachsendeauftrag über sechs bis zwölf Monate findet erfahrungsgemäß mehr Verträge als jede Erinnerung. Auch der Kontoauszug hilft: Wiederkehrende Lastschriften nennen jeden aktiven Vertrag beim Namen.

Häufige Fragen

Enden Verträge nicht automatisch mit dem Tod?
In aller Regel nicht. Mit dem Erbfall geht das Vermögen als Ganzes auf die Erben über (§ 1922 BGB), und dazu gehören die laufenden Verträge. Wer nicht kündigt, zahlt weiter. Nur höchstpersönliche Leistungen enden von selbst – aber auch dort muss der Anbieter es erfahren, sonst bucht er weiter ab.
Darf ich als Angehörige oder Angehöriger überhaupt kündigen?
Das ist die häufigste Frage, und die Antwort ist meistens ja. Erben, Miterben und Bevollmächtigte können kündigen. Anbieter prüfen die Erbenstellung bei einer Kündigung praktisch nie nach – sie wollen die Sterbeurkunde sehen. Sie versichern uns gegenüber, dass Sie berechtigt sind; das Schreiben trägt Ihre Unterschrift.
Was ist, wenn die Sterbeurkunde noch nicht da ist?
Dann schreiben wir trotzdem. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und wird mit dem Zugang wirksam; der Nachweis ist eine Frage der Beweisbarkeit, keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Das Schreiben kündigt die Urkunde an und bittet um sofortige Einstellung der Abbuchungen. Ohne Urkunde erzeugen wir allerdings nur wenige Schreiben und keine an Energieversorger oder Versicherer – das ist unsere Bremse gegen Missbrauch.
Welche Verträge sollte ich auf keinen Fall kündigen?
Bankkonto, Kfz-Versicherung, Hausratversicherung und Lebensversicherung. Ein gekündigtes Konto lässt die Bestattungsrechnung platzen, eine gekündigte Kfz-Versicherung schickt jemanden unversichert auf die Straße, und eine Lebensversicherung wird nicht gekündigt, sondern als Leistungsfall gemeldet. Der Assistent schreibt diese Verträge nicht an, sondern erklärt sie Ihnen.
Was passiert mit der Wohnung?
Ehegatte, Lebenspartner, Kinder und Haushaltsangehörige treten in das Mietverhältnis ein (§§ 563, 563a BGB) und können binnen eines Monats ablehnen. Tritt niemand ein, geht der Mietvertrag auf die Erben über; Erbe und Vermieter können ihn binnen eines Monats ab Kenntnis außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen (§ 564 BGB). Diese Frist ist kurz – kümmern Sie sich früh darum.
Vertritt Tamgara mich rechtlich?
Nein. Wir erstellen das Schreiben nach Vorlage, Sie unterschreiben es, wir stellen es zu. Wir schreiben nie in eigenem Namen und geben keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wo eine rechtliche Bewertung nötig wird, gehört der Fall zu einem Anwalt oder einer Anwältin.
Was kostet das?
Die Vorlage ausfüllen, unterschreiben und selbst ausdrucken ist kostenlos. Für den Versand als Brief, Einwurf-Einschreiben oder Fax fallen Kosten an; die Preisgestaltung für den Nachlass-Fall steht noch nicht fest und wird hier veröffentlicht, sobald sie es ist.

Wenn Sie anfangen möchten

Der Assistent läuft im Browser. Sie brauchen kein Konto, um zu sehen, welche Anbieter wir erkennen – ein Konto brauchen Sie erst, wenn Sie den Fall speichern oder die Sterbeurkunde ablegen möchten.

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Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Tamgara erstellt Schreiben nach Vorlage und stellt sie in Ihrem Namen zu; eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls gehört zu einem Anwalt oder einer Anwältin.
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