Was muss die bevollmächtigte Person zur Zulassungsstelle mitbringen?
In der Regel: diese Vollmacht, den eigenen Ausweis, den Ausweis (oder eine Ausweiskopie) des Vollmachtgebers, die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II), die eVB-Nummer der Versicherung und ggf. ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Zulassungsstelle – vorher kurz online prüfen.
Für welche Vorgänge gilt die Vollmacht?
Du kreuzt einfach an, was erlaubt ist: Zulassung/Anmeldung, Abmeldung, Umschreibung/Ummeldung, Wunschkennzeichen beantragen sowie Kennzeichen und Unterlagen entgegennehmen. Nicht Angekreuztes ist nicht umfasst.
Akzeptiert jede Zulassungsstelle die digital unterschriebene Vollmacht?
Viele Zulassungsstellen akzeptieren die ausgedruckte, digital unterschriebene Vollmacht. Manche verlangen jedoch eine eigenhändige Unterschrift oder ein eigenes Formular – im Zweifel kurz bei deiner Zulassungsstelle nachfragen oder das PDF ausdrucken und zusätzlich handschriftlich unterschreiben.
Kann ich die Vollmacht auf einen Vorgang beschränken?
Ja. Kreuze nur den gewünschten Vorgang an und trage das konkrete Fahrzeug ein – die Vollmacht gilt dann nur dafür. Nach dem Termin nimmst du das Original am besten wieder an dich.