Die kurze Antwort: Die allermeisten Verträge des Alltags sind formfrei und können elektronisch unterschrieben werden. Die lange Antwort – mit den wichtigen Ausnahmen – steht hier.
Elektronische Signaturen sind in der gesamten EU einheitlich durch die eIDAS-Verordnung (Nr. 910/2014) geregelt. Sie unterscheidet drei Stufen mit steigenden technischen Anforderungen:
Im deutschen Recht gilt Vertragsfreiheit auch bei der Form: Kaufverträge, Mietverträge, Darlehen unter Privaten, Vollmachten für Alltagsgeschäfte, Quittungen oder Übergabeprotokolle sind ohne gesetzliche Formvorschrift wirksam – mündlich, per E-Mail oder mit einfacher elektronischer Signatur.
Eine elektronische Signatur darf vor Gericht nicht allein deshalb zurückgewiesen werden, weil sie elektronisch ist (Art. 25 eIDAS). Für die große Mehrheit privater Dokumente ist eine einfache elektronische Signatur damit ausreichend.
Für einzelne Geschäfte schreibt das Gesetz die Schriftform (eigenhändige Unterschrift, § 126 BGB) oder sogar die notarielle Beurkundung vor. Die gesetzliche Schriftform kann teils durch eine QES ersetzt werden (§ 126a BGB) – teils ist auch das ausdrücklich ausgeschlossen. Die wichtigsten Fälle:
Eine einfache elektronische Signatur unterliegt der freien Beweiswürdigung (§ 286 ZPO): Das Gericht bewertet sie zusammen mit den Umständen – etwa einem Signatur-Protokoll mit Zeitstempeln, dem E-Mail-Verlauf oder Zeugen. Für Alltagsdokumente reicht das in der Praxis regelmäßig aus.
Die qualifizierte elektronische Signatur hat darüber hinaus den formalen Beweiswert privater Urkunden (§ 371a ZPO). Wer hohe Streitwerte oder ein hohes Konfliktrisiko absichert, sollte über eine QES bei einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter nachdenken.
Für Kaufverträge, Vollmachten, Untermiete, private Darlehen, Quittungen und Protokolle genügt eine einfache elektronische Signatur – etwa direkt im Browser mit Tamgara (kostenlos, ohne Konto; Dokumente bleiben beim Selbst-Signieren auf dem Gerät). Tamgara erzeugt eine einfache elektronische Signatur mit Signatur-Protokoll.
Für Arbeitsvertragskündigungen, private Bürgschaften und alles Notarielle gilt dagegen: ausdrucken und handschriftlich unterschreiben bzw. zum Notar gehen. Ein Online-Tool, das dafür eine „digitale Lösung“ verspricht, wäre unseriös.
Öffne die Vorlage und fang einfach an – in ein paar Minuten hältst du das fertige, unterschriebene PDF in der Hand.
Jetzt kostenlos ausfüllen