Was kostet der Autokaufvertrag?
Nichts. Die Vorlage ist komplett kostenlos – ohne Anmeldung, ohne Abo, ohne versteckte Kosten. Auch das Ausfüllen und Unterschreiben bei Tamgara ist kostenlos.
Reicht die digitale Unterschrift beim Autokauf?
Ein Kaufvertrag über ein Auto ist gesetzlich formfrei – er kann also auch elektronisch unterschrieben werden. Tamgara erzeugt eine einfache elektronische Signatur nach der eIDAS-Verordnung. Viele drucken den unterschriebenen Vertrag zur Übergabe zusätzlich aus – das bleibt dir überlassen.
Was sollte ich beim Privatverkauf unbedingt regeln?
Den Gewährleistungsausschluss („gekauft wie besichtigt“), den genauen Kilometerstand, bekannte Mängel und Unfallschäden, das Datum der letzten § 57a-Begutachtung („Pickerl“) und die Übergabe der Papiere. All das ist in der Vorlage bereits vorgesehen – du musst nur noch ausfüllen.
Kann der Käufer aus der Ferne unterschreiben?
Ja. Nach dem Ausfüllen kannst du den Vertrag über Tamgara per Link an den Käufer schicken. Er unterschreibt im Browser – ohne App und ohne Konto – und beide bekommen das fertige PDF mit Signatur-Protokoll.
Werden meine Daten hochgeladen?
Nein. Beim Selbst-Ausfüllen bleibt das Dokument vollständig in deinem Browser. Nur wenn du andere per Link unterschreiben lässt, wird der Vertrag verschlüsselt auf einem Server in Deutschland zwischengespeichert und nach spätestens 60 Tagen gelöscht.
Muss ich den Autoverkauf irgendwo melden?
Ja. Melde den Verkauf unverzüglich deiner Kfz-Haftpflichtversicherung und kläre die Abmeldung oder Ummeldung bei der Zulassungsstelle. Solange das Fahrzeug auf dich zugelassen ist, laufen Versicherungsprämie und motorbezogene Versicherungssteuer weiter – halte Datum und Kilometerstand der Übergabe deshalb im Vertrag fest.
Was passiert nach dem Verkauf mit Versicherung und Kennzeichen?
Der Käufer meldet das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle seiner Versicherung auf sich an bzw. um. Die Kennzeichentafeln sind in Österreich personenbezogen: Sie bleiben beim Verkäufer und werden auf ein anderes Fahrzeug übertragen oder bei der Abmeldung zurückgegeben. Die motorbezogene Versicherungssteuer wird mit der Versicherungsprämie eingehoben und endet erst mit der Abmeldung.