Wie hoch darf die Kaution sein?
In Österreich gibt es keine starre gesetzliche Obergrenze; üblich sind drei Bruttomonatsmieten, nach der Rechtsprechung des OGH sind in der Regel bis zu sechs zulässig – mehr nur bei besonderem Sicherungsbedürfnis des Vermieters. Der Vermieter muss die Kaution veranlagen (z. B. auf einem Sparbuch) und nach Ende des Mietverhältnisses unverzüglich samt Zinsen zurückstellen, soweit keine berechtigten Forderungen offen sind (§ 16b MRG).
Was gilt für befristete Mietverträge in Österreich?
Im Anwendungsbereich des MRG müssen Befristungen schriftlich vereinbart werden und mindestens drei Jahre betragen (§ 29 MRG), sonst gilt der Vertrag als unbefristet. Im Vollanwendungsbereich steht dem Mieter zudem ein Befristungsabschlag von 25 % auf den zulässigen Hauptmietzins zu. Nach dem ersten Jahr kann der Mieter befristete Verträge mit dreimonatiger Frist vorzeitig kündigen.
Reicht die digitale Unterschrift beim Mietvertrag?
Ein Wohnungsmietvertrag ist grundsätzlich formfrei und kann elektronisch unterschrieben werden. Tamgara erzeugt eine einfache elektronische Signatur nach eIDAS – die Verordnung gilt in Österreich unmittelbar. Wichtig: Eine Befristung muss schriftlich vereinbart sein, sonst gilt der Vertrag als unbefristet – befristete Verträge daher im Zweifel zusätzlich ausdrucken und eigenhändig unterschreiben.
Was kostet der Mietvertrag?
Die Vorlage, das Ausfüllen, Unterschreiben und der Download sind komplett kostenlos – ohne Anmeldung und ohne Werbung. Übrigens: Die staatliche Mietvertragsgebühr (Vergebührung) für Wohnungsmietverträge wurde in Österreich im November 2017 abgeschafft. Tamgara finanziert sich über optionale Extras wie die KI-Dokumenterkennung; deine Daten werden nie verkauft.
Brauche ich zusätzlich ein Übergabeprotokoll?
Ja, sehr zu empfehlen: Halte den Wohnungszustand bei Ein- und Auszug in einem Übergabeprotokoll fest. Dafür gibt es bei Tamgara eine eigene kostenlose Vorlage.