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🛡️ Bürgschaftserklärung kostenlos online ausfüllen

🇦🇹 Nach österreichischem Recht

Du bürgst für jemanden – etwa bei einer Mietwohnung oder einem Kredit? Mit dieser Bürgschaftserklärung hältst du Gläubiger, Hauptschuldner, verbürgte Forderung und Höchstbetrag klar fest. Direkt im Browser ausfüllen, digital unterschreiben, kostenlos und ohne Anmeldung.

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Kurz erklärt: Die Bürgschaft in Österreich

Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge, für die Schuld eines anderen einzustehen (§§ 1346 ff. ABGB). Wichtig: Die Verpflichtungserklärung des Bürgen muss schriftlich abgegeben werden (§ 1346 Abs. 2 ABGB).

Stand: Juli 2026

In 3 Schritten fertig

Kein Ausdrucken, kein Einscannen, kein „Ich mach das später“.

1
Ausfüllen
Alle Felder der Vorlage werden dir der Reihe nach angezeigt – direkt im Browser, auch am Handy.
2
Unterschreiben
Mit dem Finger zeichnen, deine echte Unterschrift vom Papier scannen oder die gespeicherte einsetzen.
3
Fertig
PDF herunterladen und verschicken – oder die andere Partei direkt per Link unterschreiben lassen.

Das steht drin

Alle wichtigen Punkte sind schon vorbereitet – du füllst nur noch aus.

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Komplett kostenlos
Keine Anmeldung, kein Abo, keine Wasserzeichen. Vorlage, Ausfüllen, Unterschreiben und Download – alles gratis.
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Kein Upload auf einen Server
Ausfüllen und Unterschreiben passieren komplett in deinem Browser. Dein Dokument wird nicht hochgeladen – es verlässt dein Gerät nicht.
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Echte Unterschrift
Zeichne mit dem Finger oder scanne deine Papier-Unterschrift – sie landet als saubere Tinte im PDF (eIDAS: einfache elektronische Signatur).
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Andere unterschreiben lassen
Vertragspartner per Link einladen: unterschreiben im Browser, mit Live-Status und Signatur-Protokoll.

Bereit? Dein Dokument wartet.

Öffne die Vorlage und fang einfach an – in ein paar Minuten hältst du das fertige, unterschriebene PDF in der Hand.

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Häufige Fragen

Reicht die digitale Unterschrift bei der Bürgschaft?
Nein, praktisch nicht. Die Verpflichtungserklärung des Bürgen muss schriftlich abgegeben werden (§ 1346 Abs. 2 ABGB). Übernimmt eine Privatperson die Bürgschaft außerhalb ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit, genügt eine qualifizierte elektronische Signatur allein nicht: Elektronisch ist die Erklärung nur wirksam, wenn das Dokument zusätzlich die Bestätigung eines Notars oder Rechtsanwalts enthält, dass der Bürge über die Rechtsfolgen aufgeklärt wurde (§ 4 Abs. 2 SVG). Deshalb: Vorlage digital ausfüllen, dann ausdrucken und eigenhändig unterschreiben – oder gleich zum Notar bzw. Rechtsanwalt.
Was bedeutet der Höchstbetrag der Bürgschaft?
Der Höchstbetrag begrenzt, bis zu welcher Summe du im Ernstfall haftest. Trage ihn immer ausdrücklich ein – so weißt du genau, wofür du einstehst, und deine Haftung ist gedeckelt.
Worin unterscheiden sich Ausfall- und selbstschuldnerische Bürgschaft?
Bei der Ausfallbürgschaft haftest du erst, wenn beim Hauptschuldner trotz Betreibung nichts zu holen ist. Die selbstschuldnerische Bürgschaft entspricht in Österreich der Haftung als „Bürge und Zahler“ (§ 1357 ABGB): Der Gläubiger kann sich sofort an dich wenden, ohne zuerst den Hauptschuldner zu belangen. Ein gewöhnlicher Bürge haftet dazwischen – erst, nachdem der Hauptschuldner erfolglos gemahnt wurde (§ 1355 ABGB). Kreuze die gewünschte Variante an.
Sollte ich mich vor einer Bürgschaft beraten lassen?
Ja, das ist ratsam. Eine Bürgschaft bedeutet, dass du im Ernstfall persönlich für fremde Schulden einstehst. Bürgst du als Privatperson gegenüber einem Unternehmer (etwa einer Bank), gelten die Schutzbestimmungen der §§ 25a ff. KSchG: Der Gläubiger muss dich unter anderem auf eine schlechte wirtschaftliche Lage des Hauptschuldners hinweisen (§ 25c KSchG), und das Gericht kann eine unbillig hohe Haftung mäßigen (§ 25d KSchG). Prüfe die Verpflichtung trotzdem sorgfältig und lass dich bei größeren Beträgen rechtlich beraten. Diese Vorlage ist ein Muster ohne Rechtsberatung.

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Hinweis: Diese Vorlage ist ein sorgfältig erstelltes Muster für einfache Alltagsfälle, ohne Gewähr und kein Ersatz für Rechtsberatung. Tamgara erzeugt einfache elektronische Signaturen nach der eIDAS-Verordnung; für Dokumente mit gesetzlicher Schriftform ist sie nicht geeignet.
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