Wofür eignet sich dieser Kaufvertrag?
Für den privaten Verkauf gebrauchter Gegenstände aller Art: Elektronik, Möbel, Velos, Instrumente, Sammlerstücke. Für Fahrzeuge nimm besser unseren speziellen Autokaufvertrag.
Warum überhaupt ein schriftlicher Vertrag?
Bei Verkäufen über Kleinanzeigen-Plattformen schützt ein kurzer Vertrag beide Seiten: Er belegt Kaufpreis, Zustand und den Gewährleistungsausschluss – und erspart Diskussionen, wenn später etwas kaputtgeht.
Ist das kostenlos?
Ja, vollständig. Vorlage, Ausfüllen, Unterschreiben und Download sind kostenlos – ohne Konto und ohne Haken.
Kann die andere Partei per Link unterschreiben?
Ja. Du kannst den ausgefüllten Vertrag über Tamgara als Signier-Link verschicken. Die Gegenseite unterschreibt im Browser, beide erhalten das fertige PDF.
Ist eine digitale Unterschrift auf einem Kaufvertrag gültig?
Ja. Private Kaufverträge sind nach Schweizer Recht formfrei (Art. 184 ff. OR) und können daher auch elektronisch unterschrieben werden. Tamgara erzeugt eine einfache elektronische Signatur im Sinne des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur (ZertES) – für private Verkäufe von Gebrauchtem ist das ausreichend.
Kann ich als Privatverkäufer die Gewährleistung ausschliessen?
Ja, zwischen Privatpersonen ist die Wegbedingung der Gewährleistung zulässig und üblich („gekauft wie gesehen“). Sie gilt aber nicht für Mängel, die der Verkäufer kennt und arglistig verschweigt (Art. 199 OR) – bekannte Mängel deshalb immer in den Vertrag schreiben.