Brauche ich die Erlaubnis meines Vermieters?
Ja. In der Schweiz braucht die Untermiete die Zustimmung des Vermieters (Art. 262 OR). Er darf sie nur in bestimmten Fällen verweigern: wenn du ihm die Bedingungen der Untermiete nicht bekannt gibst, wenn der Untermietzins im Vergleich zur Hauptmiete missbräuchlich ist oder wenn ihm die Untermiete wesentliche Nachteile bringt. Hol dir die Zustimmung schriftlich – der Vertrag enthält ein eigenes Ankreuzfeld dafür.
Befristet oder unbefristet untervermieten?
Beides ist möglich. Für Zwischenmiete trägst du einfach ein Enddatum ein. Ohne Befristung läuft das Untermietverhältnis unbefristet mit den gesetzlichen Kündigungsfristen.
Wie hoch darf die Kaution sein?
Bei Wohnräumen ist die Mietkaution auf drei Monatszinse begrenzt und muss auf ein Sperrkonto bei einer Bank auf den Namen der Untermieterin bzw. des Untermieters einbezahlt werden (Art. 257e OR). Trage den vereinbarten Betrag einfach in das Kautionsfeld ein.
Können wir aus der Ferne unterschreiben?
Ja. Fülle den Vertrag aus und lade die andere Partei über Tamgara per Link zum Unterschreiben ein – ideal, wenn Untermieter noch im Ausland oder in einem anderen Kanton sind.
Darf ich meine Wohnung über Airbnb untervermieten?
Nur mit Zustimmung des Vermieters – eine allgemeine Untermiete-Erlaubnis deckt die kurzzeitige Vermietung an Touristen in der Regel nicht ab. In einzelnen Städten und Kantonen gelten zusätzlich Bewilligungs- oder Registrierungspflichten für Kurzzeitvermietung. Ohne Zustimmung drohen Abmahnung und Kündigung des Hauptmietvertrags.
Was passiert, wenn ich ohne Erlaubnis untervermiete?
Der Vermieter kann dich abmahnen und bei fortgesetzter unerlaubter Untermiete den Hauptmietvertrag kündigen. Umgekehrt darf er die Zustimmung nur aus den in Art. 262 OR genannten Gründen verweigern – hol sie dir deshalb vorher schriftlich ein.