Warum ist ein Übergabeprotokoll so wichtig?
Es hält den Zustand der Wohnung zum Stichtag fest. Ohne Protokoll steht bei Streit um Mietkaution, Schäden oder normale Abnützung Aussage gegen Aussage – mit Protokoll hast du Beweise. In der Schweiz sind Antritts- und Rückgabeprotokoll fest etablierte Praxis.
Gilt das Protokoll für Ein- und Auszug?
Ja. Ganz oben kreuzt du einfach an, ob die Übergabe beim Einzug oder beim Auszug stattfindet. Am besten machst du bei beiden Terminen ein eigenes Protokoll.
Kann ich das Protokoll direkt beim Termin ausfüllen?
Ja – genau dafür ist es gemacht. Öffne die Vorlage am Handy im Browser, geht gemeinsam durch die Räume, tragt alles ein und unterschreibt beide direkt auf dem Display.
Sollen Fotos gemacht werden?
Unbedingt. Fotografiere Mängel und Zählerstände zusätzlich und bewahre die Bilder zusammen mit dem Protokoll-PDF auf – zusammen ergibt das eine lückenlose Dokumentation.
Ist ein Übergabeprotokoll gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht. Wichtig ist aber: Bei der Rückgabe muss der Vermieter den Zustand der Wohnung sofort prüfen und Mängel, für die der Mieter einstehen soll, umgehend melden – sonst verliert er seine Ansprüche, ausser bei versteckten Mängeln (Art. 267a OR). Das Protokoll ist dafür das zentrale Beweismittel.
Was mache ich, wenn der Vermieter nicht unterschreiben will?
Das Protokoll trotzdem ausfüllen, mit Datum und Fotos dokumentieren und – wenn möglich – eine neutrale Begleitperson als Zeugen mitnehmen. Anschliessend dem Vermieter eine Kopie nachweisbar zukommen lassen. Auch ein einseitiges Protokoll mit Fotos hat erheblichen Beweiswert.