Wann reicht diese einfache Vollmacht?
Für Alltagsangelegenheiten wie Behördengänge, Paketannahme, Dokumente abholen oder Fahrzeug-Angelegenheiten genügt eine einfache schriftliche Vollmacht in der Regel. Die bevollmächtigte Person sollte die Vollmacht und ihren Ausweis dabeihaben.
Wann brauche ich mehr als diese Vorlage?
Banken, Versicherungen und Grundbuchämter verlangen meist eigene Formulare oder eine notariell beglaubigte Vollmacht. Für den Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit gibt es im Schweizer Recht besondere Instrumente – den Vorsorgeauftrag (Art. 360 ff. ZGB) und die Patientenverfügung (Art. 370 ff. ZGB); dafür ist diese Vorlage nicht gedacht.
Kann ich die Vollmacht widerrufen?
Ja, jederzeit. Am einfachsten widerrufst du sie schriftlich gegenüber der bevollmächtigten Person und forderst das Original zurück. In der Vorlage kannst du die Gültigkeit auch von vornherein befristen.
Ist die digitale Unterschrift gültig?
Tamgara erzeugt eine einfache elektronische Signatur im Sinne des Schweizer Signaturgesetzes (ZertES). Viele Stellen akzeptieren die ausgedruckte, digital unterschriebene Vollmacht – im Zweifel kurz bei der jeweiligen Stelle nachfragen oder das PDF ausdrucken und zusätzlich handschriftlich unterschreiben.
Braucht eine Vollmacht Zeugen oder einen Notar?
Für Alltagsgeschäfte nicht: Eine einfache Vollmacht ist in der Schweiz grundsätzlich formfrei gültig, Zeugen sind nicht erforderlich. Notariell muss es z. B. bei Grundstückgeschäften sein; der Vorsorgeauftrag muss sogar von Hand errichtet oder öffentlich beurkundet werden (Art. 361 ZGB).
Wie lange gilt eine Vollmacht?
So lange, wie es in ihr steht – ohne Befristung gilt sie bis zum Widerruf. In der Vorlage kannst du wählen: „bis auf Widerruf“ oder ein festes Enddatum. Nach dem Widerruf das Original zurückfordern, damit die Vollmacht nicht weiter verwendet werden kann.