Das Telekommunikationsgesetz stärkt seit Ende 2021 deine Position: Nach der Mindestlaufzeit sind Handyverträge monatlich kündbar, und deine Rufnummer nimmst du einfach mit.
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Nach der Mindestlaufzeit: monatlich kündbar
Verlängert sich dein Vertrag nach der Erstlaufzeit automatisch, kannst du ihn jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 56 TKG). Endlose Verlängerungen um ein weiteres Jahr sind passé.
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Textform reicht – plus Kündigungsbutton
Eine E-Mail mit Kündigungsschreiben genügt; online abgeschlossene Verträge müssen zusätzlich über einen Kündigungsbutton kündbar sein (§ 312k BGB). Kundennummer und Rufnummer immer angeben.
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Rufnummer mitnehmen
Die Rufnummernmitnahme zum neuen Anbieter ist gesetzlich garantiert und auch noch nach Vertragsende möglich. Beauftrage die Portierung am besten über den neuen Anbieter – der alte Vertrag läuft davon unabhängig bis zum Kündigungstermin.
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Sonderkündigungsrecht bei Änderungen
Erhöht der Anbieter Preise oder ändert er Vertragsbedingungen einseitig, hast du regelmäßig ein Sonderkündigungsrecht (§ 57 TKG). Auch bei dauerhaft zu langsamem Internet gibt es Minderungs- und Kündigungsrechte.
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Kündigungsbestätigung einfordern
Der Anbieter muss den Eingang der Kündigung bestätigen. Bewahre Bestätigung und Vertragsende-Datum auf und prüfe die letzte Abrechnung.
✅ Alles drin – und von Hand geprüft: Unsere Vorlage deckt die genannten Punkte ab. Erstellt in Deutschland, redaktionell gegengeprüft (Stand: Juli 2026). Du kannst natürlich auch eine eigene Vorlage verwenden – Ausfüllen und Unterschreiben funktionieren mit jedem PDF. Kein Ersatz für Rechtsberatung.
✨ Bald: Lade deine eigene Vorlage hoch und lass unsere KI prüfen, ob alles Wichtige drin ist.