Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung?
Bei Strom und Gas (außerhalb der Grundversorgung) darfst du in der Regel kündigen, sobald der Anbieter eine Preiserhöhung ankündigt – meist mit kurzer Frist von rund 14 Tagen zum Wirksamwerden. Auch viele Internet- und Versicherungsverträge sehen ein Sonderkündigungsrecht vor. Prüfe die Ankündigung und deine Vertragsbedingungen.
Bis wann muss die Sonderkündigung beim Anbieter sein?
Vor dem Wirksamwerden der Preiserhöhung. Weil es auf den Zugang ankommt, solltest du die Kündigung nachweisbar versenden – etwa per Fax mit Sendebericht oder per Einschreiben – und nicht bis zum letzten Tag warten.
Muss ich den erhöhten Preis noch zahlen?
Nein, wenn du rechtzeitig zum Wirksamwerden kündigst: Bis zum Vertragsende gelten die bisherigen Konditionen. Die Vorlage enthält dafür einen ausdrücklichen Widerspruch gegen die Preiserhöhung.
Reicht die Kündigung per E-Mail oder Fax?
Für die meisten Verbraucherverträge genügt die Textform – ein unterschriebenes PDF per E-Mail oder Fax reicht dann aus. Fax hat den Vorteil eines Sendeberichts als Zugangs-Indiz. Bewahre den Nachweis auf.