Für den privaten Motorradverkauf gelten dieselben Spielregeln wie beim Auto: Gewährleistung ausschließbar, Papiere vollständig, Haftung bis zur Ummeldung im Blick. Dazu kommen Motorrad-Besonderheiten wie Umbauten und Saisonkennzeichen.
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Gewährleistungsausschluss beim Privatverkauf
Privat darfst du die Gewährleistung ausschließen – außer für arglistig verschwiegene Mängel und zugesicherte Eigenschaften (§ 444 BGB). Sturzschäden gehören deshalb in den Vertrag.
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Papiere: ZB Teil I und II, HU-Nachweis
Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie der letzte HU-Bericht gehören zur Übergabe – ohne sie kann der Käufer nicht ummelden.
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Umbauten und Eintragungen prüfen
Auspuff, Lenker, Blinker: Umbauten brauchen eine ABE oder müssen eingetragen sein. Liste alle Umbauten samt Papieren im Vertrag auf – fehlende Eintragungen können die Betriebserlaubnis kosten.
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Ummeldung, eVB und Veräußerungsanzeige
Der Käufer meldet mit eVB-Nummer um; du meldest den Verkauf der Zulassungsbehörde und deiner Versicherung. Bis zur Ummeldung haftest du sonst als eingetragener Halter weiter – auch für Steuer.
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Saisonkennzeichen beachten
Außerhalb des Saisonzeitraums darf das Motorrad weder gefahren noch im öffentlichen Raum abgestellt werden. Kläre, wie die Überführung erfolgt.
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Probefahrt absichern
Ausweis zeigen lassen, Führerscheinklasse prüfen und eine kurze Probefahrtvereinbarung treffen – bei einem Sturz ist sonst unklar, wer haftet.
✅ Alles drin – und von Hand geprüft: Unsere Vorlage deckt die genannten Punkte ab. Erstellt in Deutschland, redaktionell gegengeprüft (Stand: Juli 2026). Du kannst natürlich auch eine eigene Vorlage verwenden – Ausfüllen und Unterschreiben funktionieren mit jedem PDF. Kein Ersatz für Rechtsberatung.
✨ Bald: Lade deine eigene Vorlage hoch und lass unsere KI prüfen, ob alles Wichtige drin ist.