Die Mietkaution ist oft der größte Einzelbetrag im Mietverhältnis – und ohne Quittung schwer nachzuweisen. Eine Kautionsquittung dokumentiert Betrag, Mietobjekt und Datum und schützt beide Seiten.
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Kaution: maximal drei Kaltmieten
Bei Wohnraum darf die Kaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen, zahlbar in drei Monatsraten (§ 551 BGB). Bei Ratenzahlung stellst du am besten für jede Rate eine eigene Quittung aus.
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Anspruch auf Quittung
Wer die Kaution zahlt, kann nach § 368 BGB eine Quittung verlangen. Sie ist der Beweis, dass der Betrag tatsächlich übergeben wurde – gerade bei Barzahlung unverzichtbar.
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Getrennte Anlage der Kaution
Der Vermieter muss die Kaution getrennt vom eigenen Vermögen anlegen, üblicherweise verzinst auf einem Kautionskonto (§ 551 Abs. 3 BGB). Die Quittung belegt zunächst nur den Erhalt.
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Betrag, Mietobjekt und Mietvertrag benennen
Betrag in Zahlen und Worten, genaue Anschrift der Wohnung und das Datum des Mietvertrags stellen den eindeutigen Bezug her.
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Rückzahlung nach Auszug
Nach Mietende darf der Vermieter eine angemessene Prüffrist abwarten – nach der Rechtsprechung regelmäßig etwa drei bis sechs Monate, bei offener Betriebskostenabrechnung teils länger für einen angemessenen Einbehalt.
✅ Alles drin – und von Hand geprüft: Unsere Vorlage deckt die genannten Punkte ab. Erstellt in Deutschland, redaktionell gegengeprüft (Stand: Juli 2026). Du kannst natürlich auch eine eigene Vorlage verwenden – Ausfüllen und Unterschreiben funktionieren mit jedem PDF. Kein Ersatz für Rechtsberatung.
✨ Bald: Lade deine eigene Vorlage hoch und lass unsere KI prüfen, ob alles Wichtige drin ist.