Kann ich die Wohnungskündigung digital unterschreiben?
Du hast die Wahl. Das Gesetz verlangt für Wohnraum-Kündigungen die Schriftform (§ 568 BGB) – der sichere Weg ist deshalb: ausdrucken, eigenhändig unterschreiben, im Original zustellen. Du kannst aber auch digital unterschreiben und das PDF senden: Akzeptiert dein Vermieter die Kündigung und bestätigt das Vertragsende schriftlich, ist die Beendigung wirksam vereinbart. Riskant ist die digitale Variante nur, wenn der Vermieter sich auf die Schriftform beruft – dann kündige rechtzeitig eigenhändig nach und bewahre jede Bestätigung auf.
Welche Kündigungsfrist gilt für Mieter?
Für Mieter gilt die gesetzliche Frist von drei Monaten (§ 573c BGB), unabhängig von der Wohndauer. Geht die Kündigung dem Vermieter bis zum 3. Werktag eines Monats zu, zählt dieser Monat bereits mit. Kürzere Fristen können im Mietvertrag zugunsten des Mieters vereinbart sein.
Müssen alle Mieter unterschreiben?
Ja. Stehen mehrere Personen im Mietvertrag, müssen alle die Kündigung unterschreiben – sonst ist sie unwirksam. Die Vorlage hat ein Unterschriftsfeld für Mieter/in 1 und eine Zeile für Mieter/in 2; bei mehr Mietern ergänzt du weitere Unterschriften einfach darunter.
Wie stelle ich die Kündigung sicher zu?
Am sichersten per Einwurf-Einschreiben (dokumentiert den Einwurf in den Briefkasten) oder persönliche Übergabe mit Zeugen. Bewahre eine Kopie der unterschriebenen Kündigung und den Einlieferungsbeleg auf – und lass dir Erhalt und Vertragsende vom Vermieter schriftlich bestätigen.
Ich habe keinen Drucker – was nun?
Fülle die Kündigung hier aus und sende dir das fertige PDF per Fax an ein Faxgerät, an das du herankommst (Arbeitsplatz, Copyshop, Nachbarschaft). Dort unterschreibst du von Hand und schickst das Original per Post an den Vermieter. Alternativ nutzt du die digitale Unterschrift (siehe oben).