Eine Vollmacht ist nach § 167 BGB grundsätzlich formfrei – eine unterschriebene Urkunde ist trotzdem der Standard, weil die bevollmächtigte Person sich damit ausweisen kann. Entscheidend ist, dass der Umfang klar geregelt ist.
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Umfang präzise festlegen
Benenne konkret, wofür die Vollmacht gilt: ein bestimmtes Geschäft, ein Behördengang, ein Zeitraum. Eine zu weit gefasste Vollmacht kann missbraucht werden, eine zu enge wird nicht akzeptiert.
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Beide Personen eindeutig bezeichnen
Vollständiger Name, Geburtsdatum und Anschrift von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem gehören hinein. Eine Ausweiskopie des Vollmachtgebers beizulegen ist üblich und erleichtert die Akzeptanz.
ℹ️ Gut zu wissen
Banken, Grundbuch und Register haben eigene Regeln
Banken akzeptieren meist nur ihre eigenen Vollmachtsformulare, für Grundbuch- und Handelsregistergeschäfte ist eine notarielle Beglaubigung nötig (§ 29 GBO). Für diese Fälle reicht eine private Vollmacht nicht.
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Jederzeit widerruflich
Du kannst die Vollmacht grundsätzlich jederzeit widerrufen (§ 168 BGB). Fordere dann die Vollmachtsurkunde zurück, damit sie nicht weiter verwendet wird.
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Abgrenzung zur Vorsorgevollmacht
Eine einfache Vollmacht regelt einzelne Geschäfte. Für den Fall, dass du selbst nicht mehr entscheiden kannst, brauchst du eine Vorsorgevollmacht – dafür gelten eigene Empfehlungen (z. B. Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister).
✅ Alles drin – und von Hand geprüft: Unsere Vorlage deckt die genannten Punkte ab. Erstellt in Deutschland, redaktionell gegengeprüft (Stand: Juli 2026). Du kannst natürlich auch eine eigene Vorlage verwenden – Ausfüllen und Unterschreiben funktionieren mit jedem PDF. Kein Ersatz für Rechtsberatung.
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