Kann ich das nicht einfach ins Testament schreiben?
Besser nicht — das ist der häufigste Fehler bei diesem Thema. Ein Testament wird beim Nachlassgericht eröffnet, oft erst Wochen nach der Beerdigung. Dann ist längst alles entschieden und bezahlt. Die Bestattungsverfügung gehört zu den Papieren, die Angehörige sofort finden, nicht in den Umschlag beim Gericht und schon gar nicht ins Bankschließfach.
Müssen sich meine Angehörigen daran halten?
In aller Regel ja. Wer über die Bestattung bestimmt (Totenfürsorge), richtet sich zuerst nach Ihrem Willen — Sie können dafür auch eine Person benennen, die nicht Ihr Erbe ist. Ohne Bestimmung entscheiden die nächsten Angehörigen. Die Kosten trägt dagegen der Erbe (§ 1968 BGB). Je klarer Ihre Verfügung ist, desto weniger Streit gibt es. Die Bestattungspflicht selbst regeln die Bundesländer unterschiedlich.
Brauche ich einen Vorsorgevertrag beim Bestatter?
Nötig ist er nicht, aber er nimmt Ihren Angehörigen die Kostenfrage ab. Wenn Sie einen abgeschlossen haben, tragen Sie ihn in die Verfügung ein — sonst zahlen die Angehörigen im Zweifel doppelt, weil sie von dem Vertrag nichts wissen.
Muss die Verfügung notariell sein?
Nein, sie ist formfrei. Schreiben, unterschreiben, auffindbar ablegen — das genügt. Wichtig ist nur, dass Ihre Angehörigen sie rechtzeitig in der Hand haben.