Dürfen Erben überhaupt an die Konten?
Grundsätzlich ja. Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass digitale Konten vererblich sind und Erben Zugang verlangen können — auch zu Chatverläufen. In der Praxis stellen sich Anbieter trotzdem quer und verlangen Nachweise. Eine benannte Person mit Vollmacht kommt schneller weiter als ein Erbe mit einem Gerichtsurteil in der Hand.
Soll ich Passwörter in die Vollmacht schreiben?
Auf keinen Fall. Das Dokument wird kopiert, verschickt und liegt im Zweifel offen herum. Notieren Sie nur, WO die Zugangsdaten zu finden sind: im Passwortmanager, in einem verschlossenen Umschlag, bei einer Vertrauensperson. Ein Passwortmanager mit Notfallzugang ist die sauberste Lösung.
Gibt es das nicht schon bei Apple und Google?
Ja, und Sie sollten es zusätzlich einrichten. Beide erlauben es, im Konto selbst einen Nachlasskontakt zu hinterlegen. Das wirkt schneller als jede Vollmacht, weil es direkt beim Anbieter hinterlegt ist. Die Vollmacht deckt dann alles ab, was diese Funktion nicht hat — und das ist die Mehrheit.
Woher weiß meine Vertrauensperson, welche Konten es gibt?
Gar nicht, solange Sie es ihr nicht sagen. Die Vollmacht erlaubt das Handeln, aber sie ersetzt keine Liste. Legen Sie eine Übersicht Ihrer Konten und Abos dazu — das ist die eigentliche Arbeit und der Grund, warum der digitale Nachlass so oft im Sand verläuft.